Harmonisierte Prüfungen

Die vier Bildungsraumkantone haben beschlossen, ihre schriftlichen Maturitätsprüfungen zu harmonisieren. Das bedeutet, dass die schriftlichen Prüfungen innerhalb einer Schule und pro Fach für alle Maturandinnen und Maturanden gleich sind.

Damit die Anforderungen von Schule zu Schule nicht voneinander abweichen, werden die schriftlichen Prüfungsaufgaben von einer kantonalen Instanz (Ressortleitung und Ressortgruppen) im Voraus begutachtet und genehmigt. Die kantonalen Rahmenvorgaben ermöglichen es den Ressortleitungen, die Prüfungen auf ihr Anforderungsniveau und ihren Schwierigkeitsgrad hin miteinander zu vergleichen.

Gemeinsames Prüfen vor Ort

Im Gegensatz zur Volksschule werden an den Gymnasien im Bildungsraum ausserhalb der Maturitätsprüfungen keine schulübergreifenden Vergleichstests (Checks) eingeführt. Das Konzept «Gemeinsames Prüfen vor Ort» sieht aber vor, dass die Fachschaften an jedem Gymnasium regelmässig gemeinsame Prüfungen durchführen. Die Fachschaften sollen im Zeitraum von drei Jahren auf einer frei wählbaren Klassenstufe mindestens eine gemeinsame Prüfung planen und realisieren.

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